Grund für die Verteuerung bei privaten Krankenversicherungen/Zusatzversicherungen ist ein für die Versicherer defacto verbindliches Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA).
Darin empfiehlt die FMA ab 01.07.2021 aufgrund der anhaltenden Zinsflaute eine Senkung des maximalen Rechnungszinssatzes auf 0,5 Prozent.
Dies heißt für Kunden: Versicherungen müssen ihre Prämien neu kalkulieren und werden die Prämien für private Krankenversicherungen/Zusatzversicherungen erhöhen.
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